mail vom 24.06.14
Sehr geehrte Damen und
Herren,
der Gesetzgeber hat mit
Wirkung zum 1. August 2014 eine Änderung des Tierschutzgesetzes
beschlossen. Danach ist künftig eine Erlaubnis für die
gewerbsmäßige Hundeausbildung für Dritte oder die Anleitung der
Tierhalter zur Ausbildung ihrer Hunde erforderlich. Welche
Auswirkungen diese Gesetzesänderung für die Ortsgruppen haben
kann, insbesondere für solche, die Erziehungskurse wie z. B. das
„Augsburger Modell“ oder ähnliche auch an Nichtmitglieder gegen
Entgelt anbieten, haben wir auf einem Informationsblatt für Sie
zusammengestellt.
Das Info-Blatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Für weiterführende Fragen steht Ihnen unser Vereinsjustiziar, Herr Ulrich Luda, unter der Rufnummer 0821 74002-89 gerne zur Verfügung.
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Freundliche Grüße aus Augsburg Günter Oehmig stellv. Geschäftsführer |